Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Fassung vom 30. November 2021

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Virtual Sales Recruiter

Artikel 1. Begriffsbestimmungen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe mit einem (anfänglichen) Großbuchstaben verwendet:

1.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen: die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ihre eventuellen Anhänge.

1.2. Dienstleistung: die im Vertrag genannten Dienstleistungen oder Arbeiten von Virtual Sales Recruiter.

1.3. Virtual Sales Recruiter: Jobdigger B.V. und theMatchBox B.V.

1.4. Geistige Eigentumsrechte: Alle geistigen Eigentumsrechte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Urheberrechte, Datenbankrechte, Markenrechte, Know-how und Patentrechte.

1.5. Kunde: Die Gegenpartei von Virtual Sales Recruiter.

1.6. Vertrag: der Vertrag zwischen Virtual Sales Recruiter und dem Kunden, z. B., aber nicht ausschließlich, das vom Kunden angenommene Angebot über die Erbringung von Dienstleistungen durch Virtual Sales Recruiter an den Kunden.

1.7. Software: die im Vertrag genannte Software von Virtual Sales Recruiter und/oder Dritten.

Artikel 2: Allgemeines

2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote von und Verträge mit Virtual Sales Recruiter. Die Anwendbarkeit etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich ausgeschlossen. Soweit die Erfüllung des Vertrages auch die Lieferung (oder Weiterlieferung) von Produkten und/oder Dienstleistungen Dritter umfasst, gelten die entsprechenden (allgemeinen) Bedingungen der betreffenden Dritten, sofern deren Anwendbarkeit dem Auftraggeber von Virtual Sales Recruiter mitgeteilt und eine angemessene Gelegenheit zur Kenntnisnahme geboten wurde. Ungeachtet des vorstehenden Satzes kann sich der Auftraggeber nicht auf eine Nichterfüllung der vorgenannten Informationspflicht durch den Auftraggeber berufen, wenn der Auftraggeber eine Partei im Sinne von Artikel 6:235 Absatz 1 oder mindestens 6:235 Absatz 3 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ist.

2.2. Ein Vertrag kommt durch die Unterzeichnung des Vertrages durch den Auftraggeber zustande. Verträge, die auf elektronischem Wege (z.B. per E-Mail) geschlossen werden, kommen erst nach schriftlicher Bestätigung des Auftrags durch Virtual Sales Recruiter zustande. Mündliche Vereinbarungen sind nur gültig, wenn und nachdem sie von Virtual Sales Recruiter ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.

2.3. Von Virtual Sales Recruiter erstellte Angebote sind dreißig (30) Tage gültig, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Ein zusammengesetztes Angebot in einem Angebot verpflichtet Virtual Sales Recruiter nicht, einen Teil davon zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises auszuführen.

2.4. Wenn und soweit eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder unverbindlich sein sollte, wird diese Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzt, deren Inhalt und Tenor so weit wie möglich dem Inhalt und Tenor der ursprünglichen Bestimmung entspricht. Die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt hiervon unberührt.

2.5. Virtual Sales Recruiter ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise zu ändern. Die Änderungen gelten auch für bereits abgeschlossene Verträge. Die Änderungen werden dem Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail bekannt gegeben. Sie treten nach der Bekanntgabe oder zu einem in der Bekanntgabe genannten späteren Zeitpunkt in Kraft.

2.6. Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Verpflichtungen aus dem Vertrag, die ihrer Natur nach auch nach Beendigung oder Ablauf des Vertrages weiter gelten sollen, bleiben danach in Kraft und binden die Parteien weiterhin.

Artikel 3: Grundsatz der Dienstleistungserbringung: Partnerschaft

3.1. Virtual Sales Recruiter möchte mit seinen Kunden auf der Grundlage eines partnerschaftlichen Ansatzes zusammenarbeiten, bei dem die berechtigten Interessen des jeweils anderen berücksichtigt werden. Diese Gegenseitigkeit bringt es mit sich, dass Virtual Sales Recruiter und der Kunde einander jederzeit behilflich sind, um das bestmögliche Ergebnis aus der gemeinsamen Zusammenarbeit zu erzielen.

3.2. Der Auftraggeber ist sich jedoch darüber im Klaren, dass Virtual Sales Recruiter bei der Erfüllung des Vertrages von Produkten und/oder Dienstleistungen Dritter und/oder der Mitwirkung des Auftraggebers abhängig ist (bzw. von deren einwandfreiem Funktionieren).

In diesem Zusammenhang kann von Virtual Sales Recruiter erwartet werden, dass sie die Verantwortung für das übernimmt, worauf sie entscheidenden Einfluss ausüben kann. Virtual Sales Recruiter garantiert also die Qualität der Software und der Dienste, die sie zur Verfügung stellt und liefert, in dem Sinne, dass sie den Vereinbarungen im Vertrag entsprechen. Virtual Sales Recruiter kann jedoch keine Verantwortung für Teile des Dienstes übernehmen, auf die er keinen Einfluss hat, wie z.B. die ständige Erreichbarkeit der Software und ihrer Dienste.
Virtual Sales Recruiter erwartet im Sinne des Partnerschaftsgedankens, dass der Kunde die Verantwortung für die Erfüllung seiner Verpflichtungen selbst übernimmt. Dies bedeutet unter anderem, dass der Kunde verantwortlich ist für: (a) seine eigene technische Netzinfrastruktur sowie deren Sicherheit, wobei diese Infrastruktur auch weiterhin alle Anforderungen erfüllt, die Virtual Sales Recruiter im Vertrag festlegen und/oder anpassen kann; (b) die rechtzeitige Bereitstellung aller für die Erbringung der Dienste und Verpflichtungen durch Virtual Sales Recruiter erforderlichen Mitwirkungsleistungen; (c) die Gewährleistung der Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm an Virtual Sales Recruiter übermittelten Daten.

3.3. Die von Virtual Sales Recruiter angegebenen (Liefer-)Fristen beruhen auf den Virtual Sales Recruiter zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannten Daten und Umständen. Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind (Liefer-)Termine keine Fristen. Die Überschreitung eines (Liefer-)Termins führt daher nicht automatisch zum Verzug von Virtual Sales Recruiter.

3.4. Ein Verzug von Virtual Sales Recruiter kann erst dann eintreten, wenn der Auftraggeber Virtual Sales Recruiter durch eine schriftliche Inverzugsetzung, in der eine angemessene Frist zur Behebung des betreffenden Versäumnisses gesetzt wird, eine realistische letzte Chance gegeben hat und Virtual Sales Recruiter auch nach Ablauf dieser Frist weiterhin zurechenbar versäumt. Die Inverzugsetzung muss eine möglichst vollständige und detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit Virtual Sales Recruiter angemessen reagieren kann.

Artikel 4 Durchführung des Abkommens

4.1. Virtual Sales Recruiter stellt dem Auftraggeber die im Vertrag vereinbarte Software und/oder Dienste zu den im Vertrag, in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gegebenenfalls in den geltenden zusätzlichen Nutzungsbedingungen beschriebenen Bedingungen zur Verfügung.

4.2. Virtual Sales Recruiter wird sich in angemessener Weise bemühen, seine Verpflichtungen zu erfüllen. Virtual Sales Recruiter kann jedoch nicht garantieren, dass die Software und/oder die Dienste jederzeit ohne Einschränkungen, Unterbrechungen, Mängel oder Ausfälle funktionieren werden.

4.3. Führt Virtual Sales Recruiter auf Wunsch oder mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zusätzliche Arbeiten aus, die über den Inhalt oder den Umfang der im Vertrag vereinbarten Leistung hinausgehen, so sind diese Arbeiten als zusätzliche Arbeiten auf der Grundlage der vereinbarten Tarife oder mindestens der üblichen Tarife von Virtual Sales Recruiter zu vergüten.

Artikel 5: Fair Use Policy (FUP)

5.1. Virtual Sales Recruiter ermittelt jährlich den durchschnittlichen Datenverbrauch und die Anzahl der Downloads pro Kundentyp. Auf der Grundlage des berechneten Durchschnittsverbrauchs pro Kundentyp (z.B. Einsteiger, mittlerer Vermittler oder großer Sender) wird die Obergrenze des Datenverbrauchs und der Downloads, die ein Kundentyp nutzen darf, jährlich von Virtual Sales Recruiter festgelegt. Wenn Virtual Sales Recruiter beim Kunden einen (strukturell) überdurchschnittlichen Verbrauch misst, behält sich Virtual Sales Recruiter das Recht vor, das entsprechende Konto des Kunden zu schließen oder zusätzliche Kosten zu berechnen.

Artikel 6: Höhere Gewalt

6.1. Soweit sich dies nicht bereits aus dem Gesetz ergibt, haftet Virtual Sales Recruiter nicht für einen Schaden und ist nicht verpflichtet, eine Verpflichtung zu erfüllen, wenn der Schaden auf höhere Gewalt zurückzuführen ist oder wenn die Parteien durch höhere Gewalt daran gehindert werden. Als höhere Gewalt gelten unter anderem Stromausfälle, Ausfälle von Internet- und/oder anderen Telekommunikationsverbindungen, Ausfälle der Stromversorgung und/oder der Kommunikationsnetze, Computerviren und Ausfälle von Dritten, die von Virtual Sales Recruiter beauftragt wurden, unabhängig davon, ob sie diesen zuzurechnen sind oder nicht, sowie alle anderen Umstände, auf die Virtual Sales Recruiter keinen Einfluss hat.

6.2. Dauert der Zeitraum der höheren Gewalt länger als zwei (2) Monate oder wird er mit Sicherheit mindestens so lange andauern, ist jede der Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen, ohne der anderen Partei zum Schadenersatz verpflichtet zu sein. Tritt ein Fall höherer Gewalt ein, so hat die Partei, die sich darauf beruft, dies der anderen Partei so schnell wie möglich schriftlich mitzuteilen und die erforderlichen Belege vorzulegen.

Artikel 7: Dauer, Beendigung und Folgen der Beendigung

7.1. Die (anfängliche) Laufzeit des Vertrages wird in dem Vertrag festgelegt. Ist dort keine Laufzeit angegeben, so hat der Vertrag eine Laufzeit von einem (1) Jahr. Sofern nichts anderes vereinbart wird, verlängert sich die Laufzeit des Vertrags nach der anfänglichen Laufzeit automatisch um jeweils ein (1) Jahr.

7.2. Beide Parteien können den Vertrag zum Ende der (verlängerten) Vertragslaufzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens sechs (6) Kalendermonaten kündigen. Eine vorzeitige und zwischenzeitliche Beendigung des Vertrages durch den Kunden ist nicht möglich.

7.3. Unbeschadet seiner gesetzlichen Rechte ist Virtual Sales Recruiter berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise außergerichtlich ohne Inverzugsetzung aufzulösen, ohne zu einer Rückerstattung oder Schadensersatzleistung verpflichtet zu sein, wenn: (a) der Auftraggeber seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verpflichtungen, die sich aus dem Partnerschaftsgedanken in Artikel 3 ergeben; (b) ein vorläufiger oder anderweitiger Zahlungsaufschub in Bezug auf den Auftraggeber beantragt oder gewährt wird; (c) der Konkurs beantragt oder der Auftraggeber für insolvent erklärt wird; (d) das Unternehmen des Auftraggebers aufgelöst oder beendet wird, ausgenommen zum Zwecke der Umstrukturierung oder Fusion von Unternehmen.

7.4. Wenn der Auftraggeber den Vertrag im Wege der Auflösung kündigt und bereits Leistungen zur Erbringung der Dienstleistung von Virtual Sales Recruiter erhalten hat, sind diese Leistungen und die damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen nicht Gegenstand der Rückabwicklung, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass Virtual Sales Recruiter in Bezug auf diese Leistungen in Verzug ist. Beträge, die Virtual Sales Recruiter vor der Auflösung im Zusammenhang mit dem, was sie in Erfüllung einer Dienstleistung bereits ordnungsgemäß geleistet oder geliefert hat, in Rechnung gestellt hat, bleiben unter Beachtung des vorstehenden Satzes in vollem Umfang fällig und werden zum Zeitpunkt der Auflösung sofort zahlbar.

7.5. Ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags, aus welchem Grund auch immer, hat der Kunde - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - die Nutzung der gesamten zur Verfügung gestellten Software unverzüglich einzustellen und zu unterlassen.

Artikel 8: Entschädigung und Zahlung

8.1. Die vom Kunden an Virtual Sales Recruiter zu zahlende Vergütung für die zu liefernde(n) Software und/oder Dienstleistung(en) wird im Vertrag festgelegt.

8.2. Alle von Virtual Sales Recruiter genannten Beträge und Gebühren verstehen sich in Euro, ohne Mehrwertsteuer und andere staatliche Abgaben oder Gebühren sowie ohne Reise- und Aufenthaltskosten.

8.3. Virtual Sales Recruiter behält sich das Recht vor, alle Tarife und Gebühren jährlich zum 1. Januar entsprechend dem Anstieg des zuletzt vom Centraal Bureau voor de Statistiek (Zentrales Statistikamt) veröffentlichten Verbraucherpreisindexes (VPI) im Vergleich zum Preisindex der letzten 12 Monate zu erhöhen.

8.4. Der Kunde ist verpflichtet, die fälligen Gebühren innerhalb von fünfzehn (15) Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Wenn der Kunde nicht rechtzeitig zahlt, ist er automatisch in Verzug. In diesem Fall schuldet der Auftraggeber automatisch die gesetzlichen Handelszinsen (gemäß Artikel 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs) auf den ausstehenden Betrag ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung bis zum Tag der vollständigen Zahlung, und zwar unbeschadet der sonstigen Rechte von Virtual Sales Recruiter. Alle eventuellen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten (darunter in jedem Fall Inkasso- und Vollstreckungskosten), die Virtual Sales Recruiter zur Durchsetzung der Zahlungsverpflichtungen des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Die außergerichtlichen Kosten werden auf 15 % des Rechnungsbetrags festgesetzt, mit einem Mindestbetrag von 250 € pro Rechnung.

8.5. Beanstandungen der Rechnungen von Virtual Sales Recruiter sind vom Auftraggeber innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich und begründet mitzuteilen, andernfalls gilt die Rechnung als vom Auftraggeber akzeptiert (Richtigkeit und Schuldigkeit der Rechnung). Die Beanstandung einer Rechnung durch den Auftraggeber hat weder Einfluss auf die Fälligkeit der Rechnung noch auf deren Zahlungsfrist.

Artikel 9. Haftung

9.1. Die Gesamthaftung von Virtual Sales Recruiter für Schäden, die der Auftraggeber infolge einer Nichterfüllung des Vertrags durch Virtual Sales Recruiter oder eine Person, der gegenüber er gesetzlich haftet, oder aus anderen Gründen erleidet, beschränkt sich auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens bis maximal zur Höhe des von der Versicherung von Virtual Sales Recruiter gezahlten Betrags, mindestens jedoch bis zur Höhe des Rechnungsbetrags (ohne Mehrwertsteuer). Bei einem Vertrag mit einer Laufzeit von mehr als zwölf (12) Monaten ist die vorgenannte Entschädigung auf maximal den Betrag beschränkt, der Virtual Sales Recruiter in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem Schadenseintritt in Rechnung gestellt wurde und bei ihr eingegangen ist. In keinem Fall übersteigt die Gesamthaftung für direkte Schäden 50.000,00 € (fünfzigtausend Euro). Unter direktem Schaden ist ausschließlich zu verstehen:

angemessene Kosten, die der Auftraggeber aufwenden müsste, damit die Leistung von Virtual Sales Recruiter dem Vertrag entspricht; dieser Ersatzschaden wird jedoch nicht ersetzt, wenn der Vertrag vom Auftraggeber oder auf dessen Wunsch hin aufgelöst wird;
die angemessenen Kosten für die Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens, sofern es sich um einen direkten Schaden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen handelt;
angemessene Kosten, die zur Vermeidung oder Begrenzung des Schadens entstanden sind, sofern der Auftraggeber nachweist, dass diese Kosten zu einer Begrenzung des direkten Schadens im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben.

9.2. Die Haftung von Virtual Sales Recruiter für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Unter indirektem Schaden ist zu verstehen: Folgeschaden, entgangener Gewinn, entgangene Einsparungen, verminderter Firmenwert, Schaden infolge von Betriebsstagnation, Schaden infolge von Ansprüchen von Kunden des Auftraggebers, Verstümmelung oder Verlust von Daten und alle anderen Formen von Schaden, die nicht in Artikel 9.1 genannt sind, aus welchem Grund auch immer.

9.3. Die Haftungsbeschränkungen aus diesem Artikel gelten nicht, wenn der Schaden des Auftraggebers durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Virtual Sales Recruiter verursacht wurde.

9.4. Eine Haftung von Virtual Sales Recruiter kann nur dann entstehen, wenn der Auftraggeber Virtual Sales Recruiter unverzüglich per Einschreiben in Verzug setzt, wobei eine angemessene Frist zur Behebung des betreffenden Versäumnisses gesetzt wird, und Virtual Sales Recruiter auch nach Ablauf dieser Frist weiterhin zurechenbar in Verzug ist. Die Inverzugsetzung muss eine möglichst vollständige und detaillierte Beschreibung des Versäumnisses enthalten, so dass Virtual Sales Recruiter angemessen reagieren kann.

9.5. Voraussetzung für das Entstehen eines etwaigen Schadensersatzanspruchs ist stets, dass der Auftraggeber Virtual Sales Recruiter den Schaden so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von zwölf (12) Monaten nach dessen Entstehen meldet.

Artikel 10. Geistiges Eigentum

10.1. Alle Rechte am geistigen Eigentum in Bezug auf die zur Verfügung gestellte Software sowie die von Virtual Sales Recruiter erbrachten Dienstleistungen und deren Ergebnisse liegen ausschließlich bei Virtual Sales Recruiter und/oder seinem Lizenzgeber. Der Kunde erwirbt ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich für die Dauer des Vertrages unter der Bedingung, dass der Kunde seine Verpflichtungen aus dem Vertrag, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und etwaigen zusätzlichen Nutzungsbedingungen vollständig und rechtzeitig einhält.

10.2. Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, darf der Kunde die zur Verfügung gestellte Software nur in und zugunsten seiner eigenen Organisation für den im Vertrag vorgesehenen Zweck nutzen. Jede andere Nutzung, einschließlich der Überlassung der Software an Dritte, ist ohne vorherige Zustimmung von Virtual Sales Recruiter nicht gestattet.

10.3. Virtual Sales Recruiter stellt den Auftraggeber von jeglichen Rechtsansprüchen Dritter frei, die auf der Behauptung beruhen, dass die Software von Virtual Sales Recruiter ein in den Niederlanden geltendes geistiges Eigentumsrecht verletzt, unter der Bedingung, dass der Auftraggeber (a) Virtual Sales Recruiter unverzüglich schriftlich über das Bestehen und den Inhalt des Rechtsanspruchs informiert und (b) die Bearbeitung der Angelegenheit, einschließlich des Abschlusses von Vergleichen, vollständig Virtual Sales Recruiter überlässt. Zu diesem Zweck wird der Auftraggeber Virtual Sales Recruiter die erforderlichen Vollmachten, Informationen und Mitwirkungshandlungen erteilen, um sich gegebenenfalls im Namen des Auftraggebers gegen solche Rechtsansprüche zu verteidigen. Diese Freistellungsverpflichtung entfällt, wenn sich die behauptete Rechtsverletzung auf Änderungen bezieht, die der Auftraggeber an der Software vorgenommen hat oder durch Dritte vornehmen ließ. Steht gerichtlich unwiderruflich fest, dass die Software von Virtual Sales Recruiter ein geistiges Eigentumsrecht eines Dritten verletzt, oder besteht nach Ansicht von Virtual Sales Recruiter eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass eine solche Verletzung eintritt, wird Virtual Sales Recruiter nach Möglichkeit dafür sorgen, dass der Auftraggeber die gelieferte Software oder eine funktional gleichwertige Software ungestört weiter nutzen kann, etwa durch Anpassung der verletzenden Teile oder durch Erwerb eines Nutzungsrechts für den Auftraggeber. Kann Virtual Sales Recruiter nach eigenem Ermessen nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand (finanziell oder anderweitig) sicherstellen, dass der Auftraggeber die gelieferte Software ungestört weiter nutzen kann, nimmt Virtual Sales Recruiter die gelieferte Software gegen Anrechnung der Anschaffungskosten abzüglich einer angemessenen Nutzungsgebühr zurück. Virtual Sales Recruiter trifft seine diesbezügliche Wahl nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber. Jede andere oder weitergehende Haftung oder Freistellungsverpflichtung von Virtual Sales Recruiter wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter ist ausgeschlossen.

10.4. Virtual Sales Recruiter ist berechtigt, die Marke, das Logo oder den Namen des Auftraggebers in der Außenkommunikation von Virtual Sales Recruiter zu verwenden, es sei denn, eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) oder eine andere Vertraulichkeitsvereinbarung wurde zwischen den Parteien vereinbart, die eine solche Verwendung untersagt. Falls erforderlich, wird Virtual Sales Recruiter auf schriftlichen Antrag das Logo auf dem betreffenden Ausdruck entfernen, wobei die (kommerziellen) angemessenen Interessen von Virtual Sales Recruiter und die Folgen berücksichtigt werden, die eine Entfernung im vorliegenden Fall für Virtual Sales Recruiter hat.

Artikel 11. Verarbeitung von personenbezogenen Daten

11.1. Personenbezogene Daten können im Zusammenhang mit den von Virtual Sales Recruiter erbrachten Dienstleistungen verarbeitet werden. So kann Virtual Sales Recruiter im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Software personenbezogene Daten verarbeiten, beispielsweise weil die Authentifizierungsmittel des Kunden (Login-Daten) personenbezogene Daten enthalten. Darüber hinaus verwendet Virtual Sales Recruiter für bestimmte Dienste, wie insbesondere Virtual Sales Recruiter Insight, Informationen aus öffentlichen Quellen, die theoretisch auch personenbezogene Daten enthalten können. In beiden Fällen ist Virtual Sales Recruiter ein für die Datenverarbeitung Verantwortlicher.

11.2. In der Datenschutzerklärung wird detaillierter dargelegt, welche personenbezogenen Daten Virtual Sales Recruiter verarbeitet. Die Datenschutzerklärung kann hier eingesehen werden. Virtual Sales Recruiter ist berechtigt, die Datenschutzerklärung zwischenzeitlich zu ändern; in diesem Fall wird sie den Auftraggeber darüber informieren. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, diese Datenschutzerklärung sowie etwaige Änderungen zur Kenntnis zu nehmen.

11.3. Wenn der Auftraggeber Virtual Sales Recruiter personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, garantiert er die Rechtmäßigkeit dieser Bereitstellung. Der Auftraggeber wird die Beteiligten vor der Bereitstellung auf die Datenschutzerklärung hinweisen.

Artikel 12. Übertragung von Rechten und Pflichten

12.1 Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Virtual Sales Recruiter kann der Auftraggeber seine Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertrag nicht auf einen Dritten übertragen. Sollte der Auftraggeber dies dennoch wünschen, kann Virtual Sales Recruiter seine Zustimmung an Bedingungen knüpfen.

12.2. Virtual Sales Recruiter ist berechtigt, seine Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten. Virtual Sales Recruiter wird den Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Frist von einer solchen Übertragung unterrichten, mit der sich der Auftraggeber bereits jetzt einverstanden erklärt.

Artikel 13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

13.1. Alle Verträge und alle sich daraus ergebenden oder damit zusammenhängenden Verpflichtungen unterliegen dem niederländischen Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens von 1980 (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

13.2. Alle sich aus dem Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebenden Streitigkeiten, die nicht im gegenseitigen Einvernehmen gelöst werden können, werden durch das zuständige Gericht am Geschäftssitz von Virtual Sales Recruiter entschieden.

Partner

Der Virtual Sales Recruiter ist eine gemeinsame Lösung von theMatchBox und Jobdigger. Zusammen bieten die Matching-Funktionen von theMatchBox und die Arbeitsmarkt- und Stellendaten von Jobdigger einen optimalen Einblick in den Arbeitsmarkt. Der Virtual Sales Recruiter kann in nahezu jedes ATS integriert werden, sodass Recruiter die Lösung bequem innerhalb ihrer bestehenden Prozesse einsetzen können. Der Virtual Sales Recruiter kann in nahezu jedem ATS als Integration genutzt werden.